Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die gesondert umgrenzten Teilbereiche.

2.      Der Vorentwurf wird mit Begründung für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, und nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bestimmt.

3.      Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.

4.      Die Planunterlagen sind für die Dauer 1 Monats öffentlich nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

5.      Den Behörden ist im Rahmen der angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zu geben.

6.      Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Für 5 in der Anlage gekennzeichnete Bereiche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wesentlichen zur Anpassung an die verbindliche Bauleitplanung vorzusehen. Im Bereich der Teilfläche 5, im Bahnhofsbereich, sind im Rahmen der Vorentwurfsbeteiligung Abstimmungen mit der Bahn über die weitere Vorgehensweise zu führen. Eine Abstimmung im Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ging dahin, die Ziele mit der Bahn zu erörtern und gegebenenfalls Einfluss auf das Umwidmungsverfahren zu nehmen.

In Abhängigkeit von dem weiteren Abstimmungsverfahren zur Umwidmung der Bahnflächen wären dann die weiteren Schritte für die Festlegung der Ziele im Flächennutzungsplan zu treffen.

Für den Ortsteil Gallentin sind 4 Teilbereiche zu betrachten. Neben einer Änderung, die maßgeblich aus dem Bebauungsplan Nr. 14a herrührt und der Überarbeitung nicht genehmigter Flächen, sind auch Ergänzungen für die Teilflächen vorzunehmen, die nicht zur Genehmigung beantragt wurden. Zielsetzung ist es dann, einen gesamten Flächennutzungsplan für das Gebiet der Gemeinde zu entwickeln.

In der Diskussion ist eine weitere Überprüfung der Entwicklung am Wasserwanderrastplatz. Hierzu sollen weitere Abstimmungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens geführt werden.

Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen. Die Abgrenzung der Änderungsbereiche ist in der Anlage enthalten.

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Anlagen

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