Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 ,,Uferweg’’ der Gemeinde Bad Kleinen und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 ,,Uferweg’’ der Gemeinde Bad Kleinen, die dazu gehörende Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungsnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist, und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hatte am 19.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Uferweg“ mit dem Ziel der Schaffung von Beherbergungskapazitäten in Erweiterung der bestehenden gastronomischen Einrichtungen beschlossen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.06.2008 wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt. Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine Bürgerversammlung am 08.09.2008; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.08.2008 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind Anregungen von Bürgern sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen ist erfolgt. Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde Bad Kleinen den Entwurf des Bebauungsplanes fertigen lassen.

 

Nach Billigung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörenden Begründung ist das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlagen

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