Beschlussvorlage - VO/GV08/2009-295
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Maßnahmen gegen Hundekotverschmutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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03.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.03.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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25.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem
immer größer werdenden Problem mit der Verschmutzung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze durch Hundekot soll durch die Aufstellung von zusätzlichen
Abfallbehältern und Hundekotbeutelspendern entgegengewirkt werden.
Die
Entsorgung der Hundekotbeutel in den Abfallbehältern ist unbedenklich. Die
Mitarbeiter der Gemeindewirtschaft kommen beim Entleeren nicht direkt mit dem
Abfall in Kontakt, da der Abfallbehälter im unteren Bereich komplett geöffnet
werden kann.
Derzeit
werden die vorhandenen Abfallbehälter einmal pro Woche geleert. Um
Geruchsbelästigungen zu vermeiden, müssen die Behälter dann mindestens 2x in
der Woche, im Sommer eventuell auch öfter geleert werden.
Zu
den Kosten der Beschaffung der zusätzlichen Abfallbehälter, der
Hundekotbeutelspender und der Anbringung durch die Gemeindewirtschaft entstehen
Folgekosten für die ständige Neubestückung mit Beuteln, die zusätzlichen
Entleerungstouren und für die Entsorgung des zusätzlich anfallenden Mülls.
Die
Kosten für die zusätzlichen Anschaffungen ohne Personalkosten sind in der
Anlage 1 dargestellt. Die jährlichen geschätzten Folgekosten sind der Anlage 3
zu entnehmen.
In
der Stadt Neukloster wurden diese Hundekotbeutelspender bereits aufgestellt. Die
Resonanz der Bürger war sehr positiv.
In
der Anlage 2 wurden Standorte für zusätzliche Abfallbehälter und
Hundekotbeutelspender gekennzeichnet.
