Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1498

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Kostenerhöhung des Essenanbieters Primus Service GmbH zuzustimmen. Ab dem 01.01.2019 betragen die Kosten der Mittagsverpflegung im Hort 3,25€/Essen/Kind für die Kinder, die ihr Essen von dem Essenanbieter Primus Service GmbH beziehen. Die Kostenerhöhung im Hort ist durch die Eltern zu tragen.

Im Kindergarten betragen ab dem 01.01.2019 die Kosten der Mittagsverpflegung 2,80€/Essen/Kind.

Die Essenpauschale beträgt ab dem 01.01.2019 81,60€/Kind bei der Ganztagsbetreuung und 64,60€/Kind bei der Halbtags-und Teilzeitbetreuung.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Essenanbieter Primus Service GmbH hat beantragt, zum 01.01.2019 das Essengeld für die Hortkinder, die ihr Essen vom Anbieter Primus Service GmbH beziehen, von 3,20€ auf 3,25€/Essen anzuheben.

Im Kindergarten soll der Preis des Essengeldes für die Mittagsverpflegung von 2,75€ auf 2,80€/Essen steigen.

Der Essenanbieter begründet die Erhöhung der Essenpreise damit, dass seit der letzten Erhöhung des Essengeldes zum 01.01.2015 die Preise für Lebensmittel um 2,45% gestiegen sind, sich die Sachkosten um 7,63%  erhöht haben und die Lohnkosten durch zwei tarifliche Erhöhungen um 7% gestiegen sind.

Die täglichen Kosten der Essenversorgung betragen somit bei einem Ganztagsplatz 4,80€/Kind und bei einem Teilzeit-und Halbtagsplatz 3,80€/Kind.

Die Essenpauschale errechnet sich durch die Zahlung von 17 Anwesenheitstagen.

Mit Beschluss vom 04.04.2017 hatte die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg festgelegt, dass die Beträge der monatlichen Pauschale 80,75€ für einen Ganztagsplatz und 63,75€ für einen Teilzeitplatz und Halbtagsplatz betragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Erhöhung des Essengeldes werden an die Eltern weiter gegeben.
 

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Anlagen

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