Beschlussvorlage - VO/AA07/2018-0579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt, dem Amtswehrführer und seinen Stellvertretern ab dem 01.12.2018 eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Amtswehrführer                monatlich       220,00 €

 

je stellv. Amtswehrführermonatlich110,00 €

 

Ausbilder bei Ausbildungen auf Amtsebenepro Stunde  10,00 €

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren  und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntsch VO M-V sind Aufwands- entschädigung dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen festgesetzt: Amtswehrführer pro Monat 220,00 € und für jeden Stellvertreter 110,00 € pro Monat.

Bisher erhielt der Amtswehrführer 150,00 € pro Monat, der stellvertretende Amtswehrführer 75,00 € pro Monat.

Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger  abgegolten. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntsch VO M-V Aufwandsent-schädigungen  in angemessener Höhe gezahlt werden.

Die Truppmannausbildung des Feuerwehrnachwuchses  aller Feuerwehren des Amtsbereiches Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen findet seit 2005 auf Amtsebene statt. In Zusammenarbeit mit allen Feuerwehren des Amtes erfolgen die Ausbildungen zu den unterschiedlichsten Themen an jedem Ausbildungstag in einer anderen Feuerwehr des Amtsbereiches.

Die Kameraden, die die Ausbildungen durchführen, müssen sich auf die jeweilige Thematik vorbereiten und den Stoff so vermitteln, dass die Auszubildenden am Ende des Lehrgangs eine Prüfung ablegen können. Bisher erhielten die Ausbilder 8,00 € pro Stunde. Der Betrag von 10,00 €/Stunde ist analog der Aufwandsentschädigung beim Kreisfeuerwehrverband NWM.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehraufwendungen sind für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 eingeplant.
 

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