Beschlussvorlage - VO/AA07/2018-0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 den Mitgliedern der Wahlvorstände folgende Aufwandsentschädigung für den Wahltag zu zahlen.

1. Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter/in erhalten 55,00 Euro

2. Schriftführer/in und deren Stellvertreter/in erhalten 55,00 Euro

3. Beisitzer erhalten 45,00 Euro

Zusätzlich erhält jeder Wahlvorstand eine kostenlose Verpflegung (je Wahlhelfer 7,50 Euro).

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2011 (LKWO M-V), zuletzt geändert am  12. April 2016 (GVOBl. M-V S. 104) billigt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 den Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 Euro zu. Dieser Betrag kann nach § 14 Absatz 1 Satz 2 LKWO M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung/Amtsausschuss erhöht werden.

 

Die Mitglieder der Wahlvorstände müssen jeweils für den ganzen Wahl(sonn)tag, der bei Kommunalwahlen auch bis 23.00 Uhr oder länger dauern kann, zur Verfügung stehen. Für diesen verantwotungsvollen ehrenamtlichen Einsatz zur Wahrung der Demokratie finden sich aber leider immer weniger Freiwillige.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Besetzung der Wahlvorstände mit  10 Personen ist bei der Kommunalwahl im Jahr 2019 mit Mehraufwendungen von 3.400 Euro zu rechnen.
 

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