Beschlussvorlage - VO/GV04/2018-0553

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2017. Im Haushaltsjahr 2017 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungsfreie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses spätestens bis zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 27.09.2018 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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