Beschlussvorlage - VO/GV09/2018-1108
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz für den Teilbereich "Photovoltaik Bobitz bei Lutterstorf"
hier: Bestätigung des Entwurfes, Beschluss der Durchführung des Beteiligungsverfahren nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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10.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz bestätigt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik Bobitz bei Lutterstorf“ von Oktober 2018 und billigt die Begründung einschließlich des Umweltberichts.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Entwurfes ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat am 26.06.2018 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Photovoltaik Bobitz bei Lutterstorf“ beschlossen. Der Entwurf der FNP-Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt und Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Nachnutzung der ehemaligen Mülldeponie als Photovoltaik-Freiflächenanlage. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz vom 30.03.2011 stellt das Plangebiet als Altlastenverdachtsfläche und Fläche für Landwirtschaft dar. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan für den entsprechenden Teilbereich zu ändern. Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Photovoltaik Bobitz“.
Geplant ist die Festsetzung als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ nach § 11 BauNVO für den Geltungsbereich von rund 2,5 ha Größe. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz trat mit der Bekanntmachung am 30.03.2011 in Kraft. Das Plangebiet wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sowie als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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188,1 kB
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