Beschlussvorlage - VO/GV10/2018-0672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 5, 5. Änderung  „Gewerbe-., Wohn- und Mischgebiet Karow“ der Gemeinde Dorf Mecklenburg zuzustimmen. Die Gemeinde Hohen Viecheln hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 5 zur Entwicklung eines Wohn-, Gewerbe- und

Mischgebietes ist mit seiner Bekanntmachung am 02.12.2004 rechtskräftig geworden. Von

den Planungszielen wurde nur die ausgewiesene Wohnbaufläche am Rosenthaler Weg

umgesetzt. In diesem Zusammenhang steht die 1. und 4. Änderung des Bebauungsplanes.

Verschiedene Gründe, wie die Gewerbeansiedlung im übrigen Gemeindegebiet und der

Aufwand für eine Neuerschließung der gewerblichen Bauflächen im Plangebiet haben dazu

geführt, dass keine weitere Entwicklung im Plangebiet stattgefunden hat. Im Zuge einer 2.

und 3. Änderung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer

Freiflächen- Photovoltaikanlage geschaffen werden. Auch dieses Planungsziel wurde nicht

umgesetzt.

Die 5. Änderung umfasst Bereiche der 2. und 3. Änderung und nimmt damit die

Planungsziele der 2. und 3. Änderung zurück.

Für diese geplante städtebauliche Entwicklung wurde der Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbe-,

Wohn- und Mischgebiet Karow“ aufgestellt.

Da bisher nur die kleine Wohnbaufläche des Ursprungsplanes umgesetzt wurde, hat sich die

Gemeinde Dorf Mecklenburg entschieden, die überplanten und nicht realisierten Teilbereiche

des Bebauungsplanes, für eine weitere Wohnbauentwicklung zu nutzen, um so den

dringenden Bedarf der Bereitstellung von Wohnbauland Rechnung zu tragen. Das

Plangebiet umfasst Bauflächen für ca. 40 Wohnbaugrundstücke.

Die Gemeindevertretung hat daher beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.

5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ entsprechend zu ändern.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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