Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Festsetzungen im Hinblick auf die Einfriedungen zum Bebauungsplan Nr. 5, 4. Änderung „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ der Gemeinde Dorf Mecklenburg zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg stimmt zu, dass der Antragsteller eine Sichtschutzwand  für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich errichten kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auszug aus dem Antrag des Antragstellers:

Die Vermessung unseres Grundstücks wurde im Grenztermin am 25.10.2018 erfolgreich abgeschlossen.

Aktuell wird das Grundstück mit einem L-Stein eingefriedet. Gerne würden wir im Anschluss einen Zaun auf den L-Stein setzen.

Im dem B-Plan Nr. 5 vom 25.02.2016 ist nach den örtlichen Bauvorschriften unter § 2 Nr. 6 zur Einfriedung folgende Vorgabe einzuhalten:

„Für die rückwärtigen und seitlichen Einfriedungen sind Maschendrahtzäune in Verbindung mit lebenden Hecken, lebende Hecken oder offene Zäune mit oder ohne Verbindung von Mauerwerk zulässig.

Straßenseitige Einfriedung sind als lebende Hecken oder offene Zäune mit oder ohne Verbindung von Mauerwerk zulässig.“

§ 2 Nr. 7 legt zu Sichtschutzwänden folgendes fest:

„Sicht- und Windschutzwände, die der Gartengestaltung oder als Windschutz für Terrassen dienen, sind in einer Länge von max. 4,00 m und einer Höhe von max. 2,00 m über Gelände zulässig.

Als Material darf nur Holz verwendet werden. Die Verwendung von Sichtschutzwänden als Grundstückseinfriedung ist nicht zulässig.“

 

Um die Einsicht in den Garten, die Intimsphäre und die Sicherheit von spielenden Kindern im Garten sicher zu stellen, würden wir gerne an den in der Bemessungsskizze gekennzeichneten Bereich eine Sichtschutzwand i. S. §  2 Nr. 7 setzen.

Dies stellt sicher, dass der Garten in den Sommermonaten auch in Badekleidung genutzt werden kann, ohne neugierige Blicke vorbei fahrender Auto- und Radfahrer.

Ein Beispielfoto haben wir beigefügt.

 

Wir bitten daher um eine Ausnahmegenehmigung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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