Beschlussvorlage - VO/GV01/2018-1522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen des  § 20 der Friedhofssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 06.11.2012 wurde ausdrücklich festgelegt, dass die Nutzungsberechtigten für das Aufbringen einer Grabplatte mit den Maßen 40x30 cm mit dem Namen, Geburts- und Sterbetag durch einen Steinmetz zu sorgen haben. Dafür ist bis 4 Wochen nach der Beisetzung ein Steinmetz zu beauftragen. Sowohl an die Friedhofsverwaltung als auch an den Bürgermeister sind Anfragen dahingehend gerichtet worden, ob nicht eine Änderung der Vorschriften möglich wäre. Künftige Nutzungsberechtigte wünschen die Beschriftung der Grabplatte nur mit dem Namen oder nur mit dem Namen und der Angabe des Geburts- und Sterbejahres.

Entsprechend der vorgetragenen Änderungswünsche wurde der beiliegende Entwurf der

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg gefertigt.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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