Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, zum Doppelhaushalt 2019/2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Es wurde für die Haushaltsjahre 2019/2020 der erste Doppelhaushalt erstellt.

Nach erfolgter Beratung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Dorf Mecklenburg, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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