Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Pla-nung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausge-glichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haus-haltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Ergebnishaushalt 2019 der Gemeinde Metelsdorf konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit kann aktuell noch aus eigenen Mitteln gedeckt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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