Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf einschließlich der Begründung  ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Entwurf und die Auslegung sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 20.11.2018 die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf beschlossen.

 

Gemäß diesem Aufstellungsbeschluss verfolgt die Gemeinde Metelsdorf das Planungsziel, die Ortslage Klüssendorf im Südosten abschließend städtebaulich zu ordnen. Eine Teilfläche des ehemaligen Gutshofes soll eine zeitgemäße Nutzung erfahren und für eine Wohnbebauung planungsrechtlich vorbereitet werden. Das jetzt auf dem Grundstück vorhandene Gebäude ist ein Neubau aus den 1960er Jahren und von den ehemaligen Nebengebäuden der Anlage existiert noch eine mittlerweile baufällige Scheune, die abgerissen werden soll. Ein schützenswertes Gutshausensemble ist also nicht mehr vorhanden und somit kann das Grundstück den Erfordernissen der Zeit entsprechend neu geordnet werden. Hier soll die Errichtung von zwei Einzelhäusern ermöglicht werden. Die südöstlich daran anschließenden Grundstücke sollen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klüssendorf mit einbezogen und für die Bebauung mit maximal zwei Wohngebäuden vorbereitet werden.

 

Im Laufe der Planungen hat die Gemeinde festgestellt, dass es nicht zielführend ist, den Geltungsbereich in nordöstlicher Richtung vor dem vorhandenen Gebäudebestand verlaufen zu lassen, da in diesem Bereich auch kleinteilige Erweiterungen am Hauptgebäude und an den Nebenanlagen möglich sein sollen. Der Geltungsbereich wurde dahingehend geändert.

 

Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf ist zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens öffentlich auszulegen und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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