Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt den Weg vom Dammweg abzweigend in

    Richtung B 208 mit dem Namen „Birkenweg“ zu benennen.

 

und

 

2. Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt die Neunummerierung des Dammweges in

    Metelsdorf.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 in der Gemeinde Metelsdorf ist eine Neunummerierung des Dammweges unumgänglich.

Der erste Geltungsbereich WA 1, der gegenüber der Autobahnpolizei beginnt und bei der ersten Bebauung im Dammweg endet, umfasst 10 Bauplätze, die über den Dammweg erschlossen werden.

Die Nummerierung des Dammweges beginnt mit 1 (Polizei), 1a, 1b, 1c, 1d (Sportplatz-gebäude) usw., so dass eine Eingliederung der neuen Bebauung nicht logisch möglich ist.
 

Der Geltungsbereich 2 liegt im sogenannten „Birkenweg“ der am Abzweig Dammweg zur B 208 liegt. Dort können max. 6 Bauplätze entstehen.

Um u.a. der geplanten Bebauung einen Straßennamen zuordnen zu können, ist der Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens erforderlich.  Zudem wird das Sportplatzgebäude sowie die vorhandene Bebauung Hauptstraße 11 und 12 mit in die neue Nummerierung eingebunden.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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