Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, zur Zustimmung zur Erteilung des Einvernehmens auf dem Flurstück 36/2, Flur 3, Gemarkung Dambeck,  zu bestätigen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Posteingangs war eine vorherige Entscheidung durch die Gemeindevertretung oder den Hauptausschuss nicht möglich. Deshalb gab es die Entscheidung durch die Bürgermeisterin.

Der Antragsteller will durch die Bauvoranfrage die planungsrechtliche Klärung, ob die Errichtung eines EFH auf dem oben genannten Flurstück zulässig ist. Der Antragsteller möchte das vorhandene Stallgebäude abreißen und ein EFH errichten.

 

Hinweis der Verwaltung:

Posteingang der Bauvoranfrage bei der Verwaltung 03.12.2018,

Einladung und Beschlussvorlagen für die GV am 10.12.2018 waren bereits raus

Die nächste planmäßige Sitzung der GV war am 18.02.19 geplant.

Deshalb Entscheidung durch die Bürgermeisterin und dann spätere Bestätigung durch die GV, wie bereits bei (Bsp. VO 0992, 0982, 0912) durchgeführt.

 

Auf der GV am 14.01.2019 wurde die Bestätigung der Entscheidung nicht auf die Tagesordnung genommen, da nur Wahlpunkte auf die Tagesordnung sollten.

Auf die Tagesordnung des BA am 30.01.19 brauchte es auch nicht mehr, da es sich um eine Bestätigung der Entscheidung handelt, die immer gleich in die GV geht.

Es war eine vorherige Beratung im BA mit Entscheidung in einer GV innerhalb des Fristablaufs nicht möglich, deshalb musste eine Entscheidung durch die Bürgermeisterin getroffen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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