Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe der Entwicklungssatzung zur Festlegung des bebauten Bereiches von

    Rastorf als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil und der Begründung dazu werden

    in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung ist auf den

    zentralen Bereich der Ortslage beschränkt.

 

2. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

 

3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche 

    Auslegung zu benachrichtigen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat in ihrer Sitzung am 10.12.2018 die Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Rastorf beschlossen.

Mit der Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf geschaffen werden.

Im Ergebnis eines Abstimmungsgespräches mit dem Planungsamt des Landkreises wird das Planverfahren auf die Aufstellung einer reinen Entwicklungssatzung abgestellt. Die Grundzüge und Planungsabsichten der Gemeinde gelten dabei unverändert fort.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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