Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 11 „Am Wallensteingraben“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 03.November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung

    der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der

    Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786 ), der Verordnung über die

    Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichen-

    verordnung – PlanzV ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V

    (LBauO M- V) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) einschließlich aller zum  

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die

    Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am

    Wallensteingraben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

    sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu

    machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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