Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (durch Aufstellung einer Satzung) grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Gespräche mit der Planungsbehörde des Landkreises zu führen. Alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren entstehen,  sind durch den Antragsteller zu tragen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antragsteller hat einen negativen Bauvorbescheid für die oben genannten Grundstücke erhalten. Dieser möchte dort ein Einfamilienhaus errichten, des weiteren soll auf dem anderen Grundstücksteil noch Platz für ein späteres Einfamilienhaus geschaffen werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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