Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bobitz stimmt dem Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf- Steinfort für das Sachthema regenerative Energien – Wind zu.

 

Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Laut Begründung des Vorentwurfs fasst die Gemeinde Testorf- Steinfort unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes als Änderung des Beschlusses vom 22.09.16. Die bisherigen Ziele werden  zurückgenommen. Eine Überprüfung der Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt nicht mehr. Eine Regelung zur Höhenlage von Windenergieanlagen erfolgt nicht mehr.

Die Ziele bestehen

-          in der Rücknahme des Sondergebietes Wind Harmshagen,

-          in der Festlegung, von der planerischen Öffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen,

-          die Grundlagen aus gemeindlicher Sicht für die raumordnerische Untersagung darzulegen.
 

Planungsziel ist die Rücknahme der Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für Windenergieanlagen. Diese werden ersetzt durch Flächen für die Landwirtschaft.

Weitere Aussagen sind der Begründung zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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