Beschlussvorlage - VO/GV11/2019-0586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt dem Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 3, 1. Änderung, hier von der Traufhöhe auf dem Flurstück 389/14, Flur 1, Flurstück 389/14 zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Begründung des Antragstellers: Im Bebauungsplan ist die Traufhöhe von 4,50m vorgeschrieben. Beim Terrassengiebel ist eine Höhe von 5,605m geplant. Da das Haupthausmit seiner Dachneigung aber die Vorgabe einhält, bittet der Antragsteller um Zustimmung.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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