Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2081
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung einer zweiten Integrationsgruppe in der Kita Bad Kleinen ab dem 01.09.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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30.01.2019
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Bereit
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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08.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Sozialausschuss am 07.11.2018 berichtete die Leiterin der Kindertagestätte Bad Kleinen, Frau Lehmkuhl, dass ein großer Bedarf für die Betreuung von Kindern in Integrationsgruppen besteht und das der Bedarf für Kinder, die diese Form der Betreuung benötigen, ständig steigt.
Für die Einführung einer zweiten Integrationsgruppe hat die Leiterin der Kindertagesstätte als günstigen Termin den 01.09.2020 benannt.
Aus ihrer Sicht sind bis dahin in ihrer Kindertagesstätte alle Voraussetzungen vorhanden. Ab dem Zeitraum würde die Kita über einen Gruppenraum, einen Gruppennebenraum und die sanitären Anlagen verfügen.
Das pädagogische Fachpersonal für diese Gruppe muss zu diesem Zeitpunkt bereit stehen. Die Voraussetzung ist die Besetzung der Stelle mit einer Heilerzieherin.
Die Anschaffung von heilpädagogischen Materialien wird die Kitaleiterin aus der bereits vorhandenen Haushaltsstelle finanzieren. In der Planung sieht sie 1.500€ pro Gruppe dafür vor.
Die Belegung der Integrationsgruppe mit den Kindern erfolgt durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Soziales.
Die Gruppe hat 4 Integrationsplätze. Die bereits vorhandene Gruppe ist mit 3 Kindern aus der Gemeinde Bad Kleinen und einem Kind aus der Gemeinde Jesendorf belegt.
Bei der Leistungsverhandlung werden die Kosten der Heilerzieherin und die Sachkosten nicht berücksichtigt.
Der Landkreis NWM Fachdienst Soziales zahlt derzeit pro belegten Platz pro Tag 35,76€.
Bei einer vollen Auslastung der Integrationsgruppe mit durchgehend 4 Kindern verbleiben bei der Gemeinde Bad Kleinen pro Jahr ca. 2.300€ als Eigenanteil an dieser Betreuungsform.
