Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27Senioren- Wohnanlage Bad Kleinensoll  

    aufgestellt werden.

    Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 75/2, 76/2,  211/8 und teilweise 211/191 der

    Flur 1,  Gemarkung Bad Kleinen

 

2. Die Aufstellung wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im

    beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4

    BauGB durchgeführt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der

    Gemeinde Bad Kleinen öffentlich bekanntzumachen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Da in Bad Kleinen eine hohe Nachfrage nach barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen besteht, soll an der Schulstraße auf den Flurstücken 75/2, 76/2, 211/8 und teilweise 211/191 der Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen ein Allgemeines Wohngebietes (WA) mit genau diesem Zweck entwickelt werden.

In dem Plangebiet sollen gemäß § 12 Abs. 3a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 2 BauGB nur solche Vorhaben zulässig sein, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

Der Geltungsbereich wird in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kleinen als Wohnbaufläche dargestellt. Dementsprechend kann der Bebauungsplan aus diesem entwickelt werden

 

Das Gebiet befindet sich im Innen- und Siedlungsbereich von Bad Kleinen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3.134 m² und ist zurzeit frei von Bebauung. In dem Baugebiet soll barrierefreies und altersgerechtes Wohnen für bis zu 20 Wohneinheiten entstehen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann nach § 13a Abs. BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen, da es sich um einen Bebauungsplan innerhalb des Siedlungsbereiches der Gemeinde Bad Kleinen handelt und dieser aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren mit einer Grundfläche weniger als 20.000 m² entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die abschließende Erklärung und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass

der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und wo und in welcher Frist sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

 

Die anfallenden Planungskosten werden von den Eigentümern der o. g. Flurstücke getragen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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