Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2113
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 "Senioren- Wohnanlage Bad Kleinen" der Gemeinde Bad Kleinen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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03.04.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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08.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 „Senioren- Wohnanlage Bad Kleinen“ der Gemeinde Bad Kleinen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren- Wohnanlage Bad Kleinen“ der Gemeinde Bad Kleinen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 08.05.2019 wurde der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 gefasst.
Da in Bad Kleinen eine hohe Nachfrage nach barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen besteht, soll an der Schulstraße auf den Flurstücken 75/2, 76/2, 211/8 und 211/191 der Flur 1 Gemarkung, Bad Kleinen ein Allgemeines Wohngebietes (WA) entwickelt werden. Im Plangebiet sollen gemäß § 12 Abs. 3a BauGB i. V. m. § 9 Abs. 2 BauGB nur solche Vorhaben zulässig sein, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
Das Gelände befindet sich im Innen- und Siedlungsbereich von Bad Kleinen. Der Geltungsbereich umfasst ca. 3.134 m² und ist zurzeit frei von Bebauung.
Der Geltungsbereich wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kleinen als Wohnbaufläche dargestellt. Dementsprechend kann der Bebauungsplan aus diesem entwickelt werden.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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