Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt dem Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Metelsdorf zuzustimmen. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Änderungsbereiche 1 und 2 liegen im nördlichen und westlichen Teil im Hauptort Metelsdorf. In dem B-Plan Nr. 7 sollen im Norden der Ortslage Metelsdorf gelegene Flächen einer Wohnbebauung zugeführt werden, die im wirksamen F-Plan bisher nicht als Wohnbauflächen, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf und als Grünflächen dargestellt sind.

Der Änderungsbereich 3 umfasst den südöstlichen Teilbereich der Ortslage Klüssendorf mit den Teilbereichen des ehemaligen Gutshofes und weitere derzeit brachliegenden Bereiche. Diese Flächen werden im wirksamen F-Plan i.d.F. der 1. Änderung als Wohnbaufläche, Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der Planungsziele soll der Änderungsbereich im F-Plan als Wohnbaufläche dargestellt werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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