Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0585
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Neunummerierung des Dammweges, Flst. 4, Flur 2 in Metelsdorf sowie zur Neuvergabe eines Straßennamens Flst. 21, Flur 2, für die Zuwegung Abzweig Dammweg- Richtung B 208
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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19.03.2019
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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14.05.2019
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13.08.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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10.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 in der Gemeinde Metelsdorf ist eine Neunummerierung des Dammweges unumgänglich.
Der erste Geltungsbereich WA 1, der gegenüber der Autobahnpolizei beginnt und bei der ersten Bebauung im Dammweg endet, umfasst 10 Bauplätze, die über den Dammweg erschlossen werden.
Die Nummerierung des Dammweges beginnt mit 1 (Polizei), 1a, 1b, 1c, 1d (Sportplatz-gebäude) usw., so dass eine Eingliederung der neuen Bebauung nicht logisch möglich ist.
Der Geltungsbereich 2 liegt im sogenannten „Birkenweg“ der am Abzweig Dammweg zur B 208 liegt. Dort können max. 6 Bauplätze entstehen.
Um u.a. der geplanten Bebauung einen Straßennamen zuordnen zu können, ist der Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens erforderlich. Zudem wird das Sportplatzgebäude sowie die vorhandene Bebauung Hauptstraße 11 und 12 mit in die neue Nummerierung eingebunden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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808,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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