Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0589

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Metelsdorf hat keine Hinweise oder Bedenken.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Gesamtstandort Industrie- und Gewerbegebiet Wismar- Hornstorf ist als Vorranggebiet für Gewerbe und Industrie ausgewiesen. In diesen Gebieten ist einer gewerblichen Nutzung der Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen. Der Gesamtstandort Industrie- und Gewerbegebiet Wismar- Hornstorf eröffnet die Möglichkeit ein breit gefächertes gewerbliches Nutzungsspektrum anzusiedeln und wird gemeindeübergreifend mit der Gemeinde Hornstorf entwickelt. Der Plangeltungsbereich innerhalb der Hansestadt Wismar berücksichtigt Gewerbegebiete. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 werden dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Nähere Erläuterungen siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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