Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die

            während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

           sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem

           Ergebnis geprüft:

 Siehe Anlage

 

2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen               Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen

            abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom

            3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung den

            vorliegenden Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Dammweg" sowie

            die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

 

5. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich

            bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

            Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 7 beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer

Sitzung am 20.02.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Dammweg" gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit Schreiben vom 21.03.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Bekanntgabe ihrer  Belange gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.04.2018 bis zum 07.05.2018 statt.

 

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde von der Gemeindevertretung am 26.06.2018 gefasst. Mit Schreiben vom 16.07.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 01.08.2018 bis zum 03.09.2018 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung einzustellen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Nach Durchführung der Abwägung liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 7 als Satzung zu beschließen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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