Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0597

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

3. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die Auslegung zu informieren.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 7 verfolgt die Gemeinde das Ziel, straßenbegleitend zum Dammweg und zur Hauptstraße/Birkenweg in Metelsdorf Flächen für eine Wohnbebauung innerhalb von Allgemeinen Wohngebieten festzusetzen. Des Weiteren wird  eine Fläche für ein Regenwasserrückhaltebecken festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die baulichen Nutzungen auf den Flurstücken zwischen Dammweg und Hauptstraße (B 208) (Flurstücke 30 bis 36 sowie 38 und 39) abschließend zu ordnen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Dammweg“ beschlossen und am 20.02.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie den Vorentwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes gebilligt. Im April/Mai 2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.06.2018 wurden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Dammweg“ sowie der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichtes gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im August/September 2018 statt.

 

Nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich für den erneuten Entwurf folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zum Entwurf:

-       Im Laufe des Verfahrens wurden das Regenwasserentsorgungskonzept konkretisiert und der exakte Verlauf der Regenwasserleitung südlich des Dammweges definiert.

-       Aufgrund des Verlaufes der Regenwasserleitung südlich des Dammweges ist außer der bereits beantragten Fällung der Hecke auch die Fällung von drei hier vorhandenen Einzelbäumen notwendig. Ein Fällantrag wurde an die Untere Naturschutzbehörde gestellt.

-       Die Hinweise des Zweckverbandes Wismar bzgl. der Festsetzung des Anschaffungs- und Herstellungsbeitrages gemäß § 4 Abs. 5b der Beitragssatzungen Trink- und Schmutzwasser werden beachtet. Um eine überproportionale Belastung der zukünftigen Grundstückseigentümer hinsichtlich der Beiträge zu vermeiden, wird das Maß der baulichen Nutzung auf ein Vollgeschoss begrenzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens erneut öffentlich auszulegen und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...