Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf wählt

Frau / Herrn

 

1._________________  4._______________sachk. EW

 

2._________________  5._______________sachk. EW

 

3._________________

 

in den Finanzausschuss.
 

 

Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 36 i.V. mit  § 32 Abs. 2 KV M-V, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Metelsdorf erfolgt die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse.

 

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Abs. 5 KV M-V aus Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnerinnen / Einwohnern zusammen, wobei die Gemeindevertreter die Mehrheit stellen.

 

Der Finanzausschuss besteht laut Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf aus 3 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 2 sachkundigen Einwohnerinnen/ Einwohnern.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 40 Euro pro Sitzung und die / der Vorsitzende oder deren Stellvertreter/in für jede geleitete Sitzung 60 Euro.

 

Anlage/n:

keine

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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