Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1581

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg wählt folgende weitere Mitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 35 i.V. mit § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung erfolgt die Wahl der weiteren Mitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg wird der Haupt- und Finanzausschuss durch den Bürgermeister (geborenes Mitglied und Vorsitzender) und 4 weitere zu wählende Gemeindevertreter / -innen besetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 30 Euro pro Sitzung und der Vorsitzende oder deren Stellvertreter für jede geleitete Sitzung 45 Euro.

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