Beschlussvorlage - VO/AA07/2019-0607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 129 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in Verbindung mit  dem § 5 der KV M-V beschließt der Amtsausschuss die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung macht sich erforderlich, da drei wesentliche Änderungen in ihr vorgenommen wurden.

 

  1. Im § 7 der Neufassung wurden Wesentlichkeitsgrenzen der Haushaltswirtschaft vorgenommen. Dieses entspricht der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg. Durch diese generelle Regelung in der Hauptsatzung kann bei dem Erlass von Haushaltssatzungen auf diese Regelung verzichtet werden.

 

  1. Die neue Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.06.2019 hat für die Amtsvorsteherin bzw. den Amtsvorsteher und deren Stellvertretung neue Höchstgrenzen für die Aufwandsentschädigung festgelegt. Bei Ämtern bis zu 15.000 Einwohner sind dieses 1.500 Euro/Monat. Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen hat mit Stichtag vom 31.12.2018 13.732 Einwohner.

 

Die Stellvertretung der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers kann ebenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bei der 1. Stellvertretung sind dies höchsten 500 Euro/Monat und bei der 2. Stellvertretung 250 Euro/Monat.

 

Bisher hatte sich der Amtsausschuss an der Höchstgrenze orientiert.

 

  1. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden zukünftig rechtsverbindlich auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vorgenommen. Um den Bürgern ein rechtsverbindliches Exemplar bereitzustellen, wird dies dann im Amtsblatt abgedruckt. Diese Form der Bekanntmachung bietet gerade bei der Wahlvorbereitung und ihren Bekanntmachungen einen entscheidenden Vorteil um Fristen zum Beispiel bei den konstituierenden Sitzungen einzuhalten. Gegenwärtig musste, um eine Rechtsverbindlichkeit zu erhalten, bei den Kommunalwahlen ein zusätzliches Amtsblatt herausgegeben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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