Beschlussvorlage - VO/AA07/2019-0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 6 Nummer 6 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V in Verbindung mit der FwDV100 bildet das Amts Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen zur Koordination und zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren für deren Einsätze eine Führungsgruppe – Feuerwehr – auf Amtsebene.

 

Die notwendige finanzielle Ausstattung ist im Amtshaushalt sicherzustellen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Ernennung der Mitglieder der Führungsgruppe auf Vorschlag der Amtswehrführung in Abstimmung mit den Wehrführungen vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Gesetz über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 legt im § 18 fest, dass die Einsatzleitung der Leitung der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde obliegt, auf deren Territorium der Einsatz erfolgt. Die Amts- und Kreiswehrführung kann die Einsatzleitung übernehmen.

 

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren in den letzten Jahren haben gezeigt, dass oftmals mehr als eine Freiwillige Feuerwehr im Einsatz ist. Für solche Fälle legt die Feuerwehrdienstvorschrift 100 fest, dass höhere Führungsebenen einzurichten sind, um so die umfangreichen Aufgaben sicherzustellen. Der Einsatzleiter braucht durch die Bildung der Einsatzleitung Führungsunterstützung.

 

Die Führungsgruppe Amt kann solche Aufgaben übernehmen. Sie wird gebildet aus dem Zusammenschluss mehrerer Führungskräfte von örtlichen Feuerwehren. So erledigt sie zum Beispiel verschiedene Aufgaben, die der Einsatzleiter gegebenenfalls Vorort selbst erfüllen müsste und erspart ihm somit Zeit, die er für die weitere Erkundung oder andere Tätigkeiten nutzen kann.

 

Die Führungsgruppe Amt ist für Führungseinheiten des Einsatzes in den Führungsstufen B und C gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 100 vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der Einsatzleitungen, sich dieser zu bedienen.

 

Alle Mitglieder der Führungsgruppe machen ihren regulären Einsatzdienst in ihren eigenen Wehren und werden über eine gemeinsame Meldeschleife zu besonderen Einsätzen alarmiert. Besteht bei einem Einsatz der Bedarf, dass die Führungsgruppe unterstützend zur Seite steht, hat der Einsatzleiter die Möglichkeit, die Einsatzgruppe Feuerwehr im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen jederzeit über die Leitstelle anzufordern.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
5000 Euro jährlich

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