Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss wählt

 

Frau / Herrn ____________________________

 

als 2. Stellvertreterin / Stellvertreter des / der Ausschussvorsitzenden.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Entsprechend § 36 i. V. m. § 32, Abs. 2 der Kommunalverfassung für

das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses die Stellvertreterin / der Stellvertreter zu wählen.

 

Der / die 2. stellv. Vorsitzende wird von allen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Der / die Vorsitzende oder deren Stellvertreter / Stellvertreterin erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.


 

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