Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der

     2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung

     einschließlich Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung

    ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger

    öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer

    Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Entwurf und die öffentliche

    Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.

Anlass für die vorliegende 2. Änderung sind die Aufstellung der Satzung über den Be-bauungsplan Nr. 7 „Dammweg“ in der Ortslage Metelsdorf und die Aufstellung der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf. Daraus ergeben sich die folgenden drei Änderungsbereiche:

 

Änderungsbereiche 1 und 2

In dem Bebauungsplan Nr. 7 sollen im Norden der Ortslage Metelsdorf gelegene Flächen einer Wohnbebauung zugeführt werden, die im wirksamen Flächennutzungsplan bisher nicht als Wohnbauflächen, sondern als Flächen für den Gemeinbedarf und als Grünflächen dargestellt sind. Mit Umsetzung dieser Planung erübrigt sich die Darstellung einer Wohnbaufläche im Westen der Ortslage, die entsprechend ihrer jetzigen Nutzung wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden soll.

 

Änderungsbereich 3

In der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klüssendorf soll die Ortslage im Südosten abschließend städtebaulich geordnet werden. Dazu wird ein Bereich südlich des Geltungsbereiches der Satzung i.d.F. der 1. Änderung, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, mit einer Gesamtfläche von ca. 1,6 ha in die Satzung einbezogen. Entsprechend dieser Planung soll der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt werden. Darüber hinaus sollen die Inhalte der bisherigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Klüssendorf als Berichtigung in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens öffentlich auszulegen und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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