Informationsvorlage - VO/GV01/2019-1605

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV, hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg hatte am 12.02.2019 den ersten Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...