Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Bobitz, am 21.05.2019 = 1.000,00 € Geldspende für KITA Bobitz

                                                                       =  1.000,00 € Geldspende für Grundschule

                                                                                              Bobitz

 

Kathi Krtschil, Dambeck, am 24.05.2019 = 150,00 € Geldspende für „Sicherheit in Dambeck“

 

Eisdiele Panow, Bobitz, am 13.06.2019 = 500,00 € Geldspende für KITA Bobitz

 

Jagdgenossenschaft Beidendorf, am 15.07.2019 = 200,00 € Geldspende für FFw Beidendorf
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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