Informationsvorlage - VO/GV09/2019-1205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:
 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik MV hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.
 

Die Gemeindevertretung Bobitz hat am 01.04.2019 den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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