Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1213
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Waltraud Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
21.08.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 35 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V erfolgt die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Nach § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 4 weitere zu wählende Gemeindevertreter/innen besetzt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, über eine gemeinsame Liste im Block abzustimmen. Grundlage bildet der § 32 Abs. 2 KV M-V.
