Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz wählt 

Herrn/Frau

 

1. __________________

 

2. __________________

 

3. __________________

 

4. __________________

 

in den Hauptausschuss.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 35 i.V. mit § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V erfolgt die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Nach § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 4 weitere zu wählende Gemeindevertreter/innen besetzt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, über eine gemeinsame Liste im Block abzustimmen. Grundlage bildet der §  32 Abs. 2 KV M-V.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Teilnahme an den Hauptausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 30 Euro pro Sitzung.

 

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