Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz wählt

Herrn/Frau

 

1. __________________   6. __________________

 

2. __________________   7. __________________

 

3. __________________ 

 

4. __________________

 

5. __________________

 

in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Gemeindevertreter/innen und sachkundigen Einwohner/innen zusammen, wobei die Gemeindevertreter/innen die Mehrheit stellen.

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales besteht aus 7 Mitgliedern nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz.

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, über eine gemeinsame Liste abzustimmen. Rechtsgrundlage bildet der § 32 Abs. 2 KV M-V.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen erhalten die Mitglieder 30 Euro pro Sitzung und die/der Vorsitzende oder deren Stellvertreter/in für jede geleitete Sitzung 45 Euro.

 

 

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