Beschlussvorlage - VO/GV09/2019-1216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz wählt

Herrn/Frau 

 

 1. __________________

 

 2. __________________

 

 

in den Amtsausschuss.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 132 (Abs. 3) Kommunalverfassung M-V erfolgt die Wahl der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Gemeinden über 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

Ihre Zahl beträgt nach § 132 Abs. 3 KV M-V in Gemeinden bis 3 000 Einwohner/innen 2 weitere Mitglieder.


 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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