Beschlussvorlage - VO/GV04/2019-0625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Entsprechend § 36 i.V. mit § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der /die Ausschussvorsitzende zu wählen.

 

Der / die Vorsitzende wird von allen Mitgliedern mit der einfachen Mehrheit gewählt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Der Ausschussvorsitzende erhält für jede geleitete Sitzung 60 Euro.
 

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