Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1616
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbestandort Steffin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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09.09.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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22.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbestandort Steffin” und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2.5 ha des Gewerbegebietes in der
Ortslage Steffin, westlich der B106/ Schweriner Straße.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 16.10.2018 die Aufstellung des B- Planes Nr. 13 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan wird der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Gewerbestandort Steffin“ überplant.
Mit der Eröffnung des Baustoff-Fachmarktes der Firma Richter-Baustoffe im Jahr 1994 wurden die Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen entsprechend den Regelungen der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 vollständig abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers gegenüber der Gemeinde wurden erfüllt.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Betriebsfläche, die zur Absicherung des Geschäftsbetriebes erforderlich ist. Dazu wird das Plangebiet gegenüber den V+E-Plan in westlicher und südlicher Richtung erweitert.
Im Rahmen der erneuten Überplanung des Gebietes erfolgen nunmehr die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung nach dem § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) für Bebauungspläne.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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597 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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