Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbestandort Steffin” und der Begründung

    werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des

    Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2.5 ha des Gewerbegebietes in der

    Ortslage Steffin, westlich der B106/ Schweriner Straße.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 16.10.2018 die Aufstellung des B- Planes Nr. 13 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan wird der rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Gewerbestandort Steffin“ überplant.

 

Mit der Eröffnung des Baustoff-Fachmarktes der Firma Richter-Baustoffe im Jahr 1994 wurden die Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen entsprechend den Regelungen der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 vollständig abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers gegenüber der Gemeinde wurden erfüllt.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Betriebsfläche, die zur Absicherung des Geschäftsbetriebes erforderlich ist. Dazu wird das Plangebiet gegenüber den V+E-Plan in westlicher und südlicher Richtung erweitert.

 

Im Rahmen der erneuten Überplanung des Gebietes erfolgen nunmehr die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung nach dem § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) für Bebauungspläne.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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