Beschlussvorlage - VO/GV12/2019-0710

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Wolfgang Scharf, Barnekow, am 11.07.2019 = 150,00 € Geldspende für FFw Barnekow

                                                                        = 150,00 € Geldspende für Seniorenbetreuung

 

Jagdgenossenschaft

Barnekow                 , am 26.07.2019 = 1.000,00 € Geldspende für Spielplatz Barnekow
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung



 

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