Beschlussvorlage - VO/GV10/2019-0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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30.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird für die Gemeinde Hohen Viecheln zwingend erforderlich, da der in der Ursprungshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredit) in Höhe von 450.000 € nicht ausreicht um die Zahlungsverpflichtungen, die vorwiegend aus der Vorfinanzierung der Investitionsmaßnahme – Neubau FF-Gerätehaus mit Dorfgemeinschaftshaus – resultieren, abzusichern.
Bei einem geplanten Investitionsvolumen von rd. 1.533.000 € für das Jahr 2019 sind derzeit rd. 980.000 € abgerechnet. Anteilige Fördermittel wurden noch nicht ausgezahlt, hier kann der erste Abruf für 2019 erst zum 30.09.2019 erfolgen. Die restlichen Mittelauszahlungen erfolgen dann erst mit dem Verwendungsnachweis. Auch die geplante Investitionskreditaufnahme soll erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen, da sich die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahme nach den tatsächlichen Kosten abzüglich Förderung bemisst.
Die Gemeinde hat den bisher festgesetzten Kassenkreditrahmen bereits hoch überschritten.
Es wird ca. ein Höchstlimit von 1.500.000 € benötig.
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird der § 4 -Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit- geändert.
von bisher 450.000 € auf 1.500.000 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,6 kB
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