Beschlussvorlage - VO/GV10/2019-0731

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln für das Haushaltsjahr 2019.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird für die Gemeinde Hohen Viecheln zwingend erforderlich, da der in der Ursprungshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredit)  in Höhe von 450.000 € nicht ausreicht um die Zahlungsverpflichtungen, die vorwiegend aus der Vorfinanzierung der Investitionsmaßnahme – Neubau FF-Gerätehaus mit Dorfgemeinschaftshaus – resultieren, abzusichern. 

Bei einem geplanten Investitionsvolumen von rd. 1.533.000 € für das Jahr 2019 sind derzeit rd. 980.000 € abgerechnet. Anteilige Fördermittel wurden noch nicht ausgezahlt, hier kann der erste Abruf für 2019 erst  zum 30.09.2019 erfolgen. Die restlichen Mittelauszahlungen erfolgen dann erst mit dem Verwendungsnachweis. Auch die geplante Investitionskreditaufnahme soll erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen, da sich die tatsächliche Höhe der Kreditaufnahme nach den tatsächlichen Kosten abzüglich Förderung bemisst.

Die Gemeinde hat  den bisher festgesetzten Kassenkreditrahmen bereits hoch  überschritten.  

Es wird ca. ein Höchstlimit von 1.500.000 € benötig.

 

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird der § 4 -Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit- geändert.

                           von bisher    450.000 €               auf  1.500.000 €
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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