Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2176
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - KITA Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Bad Kleinen
|
|
|
|
12.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Bad Kleinen
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
23.10.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der jährlichen Beprobung des Trinkwassers auf Legionellen wurde im September 2018 im Altbau der Kita Bad Kleinen eine mittlere Kontamination sowohl in der Wasserzirkulation, als auch an einer Abnahmestelle festgestellt.
Der Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst des Landkreises NWM hat die Gemeinde darauf beauflagt, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und gezielte Maßnahmen durchführen zu lassen, die zum Schutze der Gesundheit erforderlich sind.
Die Gefährdungsanalyse des hinzugezogenen Ingenieurbüros ermittelte die Ursachen in der nicht zulässigen Mischwasserleitung und erstellte einen Sanierungsvorschlag. Dazu machen sich die Demontage der Mischwasserleitung, der Aufbau eines richtig zirkulierenden Warmwassersystems und die Verlegung einer Kaltwasserleitung erforderlich.
Da die Maßnahmen keinen Aufschub dulden, wurde vom Amt eine Gebäude-technikfirma mit der Abgabe eines Angebotes für die entsprechenden Leistungen beauftragt.
Dessen Angebot vom 04.05.2019 wurde durch das Ingenieurbüro auf fachliche Richtigkeit und angemessenen Preis geprüft und dem Bürgermeister zur Auftragsvergabe empfohlen.
Der Auftragswert für die kompletten Leistungen inklusive Nacharbeiten, wie Fliesenleger, beträgt 27.752,76 Euro.
Der Auftrag an die Gebäudetechnikfirma wurde im Zuge der dringenden Gefahrenabwehr am 14.05.2019 vom Bürgermeister und dessen 1. Stellvertreter erteilt.
Die Arbeiten stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die 28.000,00 Euro-Marke nicht überschritten.
Die Maßnahme wurde im Haushalt 2019 nicht geplant, die notwendigen finanziellen Mittel müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.
