Beschlussvorlage - VO/GV08/2019-2189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.

Im Haushaltsjahr 2017 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen sowie die Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses  bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen-

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 05.09.2019 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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