Beschlussvorlage - VO/GV11/2019-0608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ventschow für das Haushaltsjahr 2019.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ein Nachtragshaushalt wird für das Jahr 2019 für die Gemeinde Ventschow notwendig, da bei der Realisierung der Investitionsmaßnahmen Umbau der ehemaligen Schule zur Kindertagesstätte voraussichtlich Mehrkosten von 160.000 € entstehen werden und für den Ausbau des Pappelweges sowie Teilbereichen der Lindenallee von 110.600 €.
Der Gemeinde Ventschow stehen zur Umsetzung der Maßnahmen keine liquiden Mittel zur Verfügung, was eine zusätzliche Kreditaufnahme notwendig macht. Die Kreditaufnahme muss durch die Kommunalaufsicht des Landkreises bewilligt werden.

Im Zuge der Erstellung des Nachtrages wurden weitere Haushaltsansätze der aktuellen Haushaltssituation angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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