Beschlussvorlage - VO/GV01/2019-1635
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2b "Gewerbegebiet Roten Tor II" der Gemeinde Dorf Mecklenburg -im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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22.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2b
„Gewerbegebiet Roten Tor II“ im Bereich der gewerblichen Bauflächen GE 1 und GE 2 wie
folgt zu ändern ( 5. Änderung ):
- Zusammenführung der überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes zur Verbesserung der Bebaubarkeit der Gewerbegrundstücke,
- Hierzu wird die Freihaltetrasse zwischen den Bauflächen GE 1 und GE 2 als Baufläche überplant und auf die Festsetzung als öffentliche Grünfläche verzichtet.
- Die mögliche Bebauung im Bereich der Freihaltetrasse erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern der im Erdreich verlegten Leitungen, hier :
ZvWis, Gasversorgung Wismar Land GmbH und e.dis.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung dazu werden in
den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und
über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Planänderung liegt ein Antrag der Firma Baltic Gebäudereinigung GmbH & Co.KG aus Dorf Mecklenburg/ Steffin zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt eine Erweiterung des Betriebsgeländes
zur Aufrechterhaltung und Absicherung des Geschäftsbetriebes. Geplant ist der Ausbau von Lagerflächen sowie die Errichtung einer Carportanlage, die zum Schutz der Betriebsfahrzeuge dringend erforderlich ist. Auf dem relativ kleinen Baugrundstück besteht hierfür keine Möglichkeit mehr. Unter Inanspruchnahme von Flächen innerhalb der Leitungstrasse lässt sich das Vorhaben jedoch umsetzen. Die Rahmenbedingungen der baulichen Nutzung werden mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abgestimmt. Mit der B- Planänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzung geschaffen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, d. h. dass die durch den B- Plan geschaffene Ordnungsfunktion in ihrem grundsätzlichen Charakter unangetastet bleibt, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Der Erwerb des Grundstückes von der Gemeinde ist beantragt und der Antragsteller hat sich bereiterklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der B- Plan Änderung entstehen, zu übernehmen.
Durch die 5. Änderung des B- Planes wird die bedarfsgerechte Entwicklung eines vorhandenen Unternehmens gesichert, was, den Grundsätzen und städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde entspricht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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629,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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