Beschlussvorlage - VO/GV02/2019-0947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beratungsbedarf
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Dorfstraße in Tarzow verfügt über keine Straßenentwässerung. Bei Niederschlägen sammelt sich das Wasser in Höhe des Hauses Nr. 14 a (Frau Scherlacher) und ergießt sich auf ihr Grundstück ( Flst. 166/6), als auch auf das Nachbargrundstück der Familie Pickert in Haus Nr. 14 (Flst. 166/7)
Herr Pickert ist nicht bereit einen offenen Graben, Muldenrinne oder Leitung zur Wasserableitung über sein Grundstück bis zum 190 m entfernten Tarzower See zu dulden. Zudem ist auch die Erteilung einer Einleitgenehmigung des Straßenwassers direkt in den See unwahrscheinlich.

Sowohl Frau Scherlacher, als auch Familie Pickert bitten die Gemeinde um bauliche Maßnahmen zur Verhinderung der Regenwasserableitung auf ihre Grundstücke.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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